Der Westen muss der Ukraine helfen, ihr inhärentes Recht auf Selbstverteidigung zu wahren
- Consulat honoraire d'Ukraine à Montréal
- Oct 10, 2024
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Eugene Czolij

In Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationenheißt es: „Diese Charta berührt nicht das ihr innewohnende Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung, wenn ein bewaffneter Angriff auf ein Mitglied der Vereinten Nationen verübt wird ...“.
Als Mitglied der Vereinten Nationen, das einem bewaffneten Angriff ausgesetzt sind, hat die Ukraine das Recht auf Selbstverteidigung, und alle anderen UN-Mitgliedstaaten sollten dieses Recht unter Achtung des Wortlauts und des Geistes der Charta der Vereinten Nationen nicht nur nicht beeinträchtigen, sondern der Ukraine auch dabei helfen, es durchzusetzen.
Dieser Ansatz ist mehr als gerechtfertigt, wenn man bedenkt, dass die Ukraine in den letzten zehn Jahren ihre eigene territoriale Integrität und diejenige Europas verteidigt hat.
Es ist auch im besten Interesse der NATO-Mitgliedsländer, dass die Ukraine Putin aufhält, da die imperialistischen Pläne des Kremls weit über die Ukraine hinaus reichen. US-Präsident Joe Biden hat dies am 7. März 2024 in seiner Rede zur Lage der Nation mehr als deutlich gemacht: „Auf der anderen Seite des Atlantiks ist Putins Russlands auf dem Vormarsch, marschiert in die Ukraine ein und sät Chaos in ganz Europa und darüber hinaus. Wenn irgendjemand in diesem Raum glaubt, Putin werde vor der Ukraine Halt machen, dann versichere ich Ihnen, dass er das nicht tun wird. Aber die Ukraine kann Putin stoppen, wenn wir an der Seite der Ukraine stehen und ihr die Waffen liefern, die sie braucht, um sich zu verteidigen. Das ist alles, was die Ukraine verlangt.“



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